Einrichtungsbeirat

Der Einrichtungsbeirat ist das zentrale Mitwirkungsgremium und die Interessenvertretung für die Bewohner  der Pflegeeinrichtung.

Durch ihn wirken die Bewohner in Angelegenheiten des Heimbetriebs wie Aufenthaltsbedingungen, Verpflegung und Freizeitgestaltung mit. Das Mitwirkungsrecht betrifft aber auch Maßnahmen, die der Sicherung der Qualität der Leistungen der Einrichtung dienen.

Der Einrichtungsbeirat wird für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Regelmäßig trifft sich das Gremium zur Besprechung mit der Einrichtungsleitung.