
Anpassung der Besuchsregelungen ab 1. Oktober
SEHR GEEHRTE ANGEHÖRIGE UND BESUCHER*INNEN,
ANPASSUNG DER INFEKTIONSSCHUTZREGELUNGEN IN THÜRINGEN AB 1. März 2023
Zu Masken und Test's gibt es weitere Corona- Lockerungen
Zu den Regelungen im Einzelnen:
Weitere bundesweite Schutzvorgaben in der Corona-Pandemie sollen nach Plänben von Bund und Ländern vorzeitig zum 1. März 2023 auslaufen.
die Gesundheitsministerinnen und -minister vereinbarten ein früheres Ende der eigentlich bis 7. April 2023 festgelegten Masken- und Testpflichten für Beschäftigte und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen.
Für Besucher*innen in Pflegeeinrichtungen gilt weiterhin die Maskenpflicht (FFP-2 Masken oder Mund-Nasen Schutz).
Bitte halten Sie als Angehörige und Besucher*innen die angegebenen Maßnahmen bis zum 07. April 2023 zwingend ein, um die Bewohner weiterhin vor Infektionen zu schützen.
Herzliche Grüße Ihre
Petra Unkart
Einrichtungsleitung
