Anpassung der Besuchsregelungen ab 1. Oktober 

                                                                   
SEHR GEEHRTE ANGEHÖRIGE UND BESUCHER*INNEN,

ANPASSUNG DER INFEKTIONSSCHUTZREGELUNGEN IN THÜRINGEN AB 1. März 2023

Zu Masken und Test's gibt es weitere Corona- Lockerungen

Zu den Regelungen im Einzelnen:

Weitere bundesweite Schutzvorgaben in der Corona-Pandemie sollen nach Plänben von Bund und Ländern vorzeitig zum 1. März 2023 auslaufen.

die Gesundheitsministerinnen und -minister vereinbarten ein früheres Ende der eigentlich bis        7. April 2023 festgelegten Masken- und Testpflichten für Beschäftigte und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen.

Für Besucher*innen in Pflegeeinrichtungen gilt weiterhin die Maskenpflicht (FFP-2 Masken oder Mund-Nasen Schutz).

Bitte halten Sie als Angehörige und Besucher*innen die angegebenen Maßnahmen bis zum      07. April 2023 zwingend ein, um die Bewohner weiterhin vor Infektionen zu schützen.


 

Herzliche Grüße Ihre

Petra Unkart
Einrichtungsleitung