Kurzzeitpflege- ein Ortswechsel auf Zeit

Wenn Sie nach einem Krankenhausaufenthalt oder während eines Urlaubs pflegender Angehöriger, der Hilfe und Pflege bedürfen, können Sie die Kurzzeitpflege des Altenhilfezentrums Steinbach-Hallenberg nutzen.


Pflegekasse: Im Jahr steht ein Budget von max. 3.539 € (8 Wochen/Jahr-bei Pflegegrad 2-5) zur Verfügung. Dieser sogenannte gemeinsamer Jahresbetrag gilt für die Kurzzeitpflege und die Verhinderungspflege (seit 1.7.25).

Dauer in Tagen: Die Dauer entspricht den max. von der Pflegekasse gedeckten Pflegeleistungen inkl. Ausbildungszuschlag in Tagen.

Bei Überschreitung obiger berechneten Tage wird folgender Gesamtbetrag pro Tag berechnet: 153,16 €

Der Eigenanteil/Tag ergibt sich aus den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie den Investitionskosten. Gäste der Kurz-zeitpflege, bei denen eine Feststellung des konkreten Pflegegrades noch nicht erfolgt ist, werden nach dem Pflegesatz der Pflegegrade 2-5 abgerechnet.

Hier finden Sie unsere detaillierte Preisliste zum Downloaden und ausdrucken.




Kosten während der Kurzzeitpflege

Unsere Preisliste Kurzzeitpflege

Entgelte entsprechend vollstationärer Pflege

 

Dauer in Tagen

2


Pflegekasse

Eigenanteil

3

/ Tag

Pflegegrad 1

--

  131,00 €

153,16 €

Pflegegrad 2

30

3.539,00 €

 31,95 €

Pflegegrad 3

30

3.539,00 €

 31,95 €

Pflegegrad 4

30

3.539,00 €

 31,95 €

Pflegegrad 5

30

3.539,00 €

 31,95 €


Entgelte analog vollstationärer Pflege zur tageweisen Berechnung. 2 Dauer entspricht den max. von der Pflegekasse gedeckten Pflegeleistungen inkl. Ausbildungszuschlag in Tagen. Die max. Pflegepauschale pro Jahr beträgt zur Zeit 3.539 € (8 Wochen/Jahr), wenn nicht in Anspruch genommene Mittel der Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) hinzugenommen werden. Bei Überschreitung obiger Tage werden die Beträge der Pflegeleistungen im jeweiligen Pflegegrad berechnet. 3 Der Eigenanteil/Tag ergibt sich aus den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie den Investitionskosten.